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StuB 7/2012 S. 280

Beschluss zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung

Der Bundesrat hat die Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung beraten und dazu am einen Beschluss veröffentlicht (BR-Drucks. 800/11 (Beschluss), Grunddrucks. 800/11 und 801/11, allesamt aufrufbar auf der Internetseite der WPK [www.wpk.de]). Hervorzuheben sind aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer insbesondere folgende Punkte:

  • Gegen eine gesonderte Verordnung für Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse bestehen offenbar keine Bedenken.

  • Eine strengere Regulierung sollte auf Unternehmen beschränkt werden, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen und daher die Definition der „Unternehmen von öffentlichem Interesse” auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt werden.

  • Eine Zentralisierung der Aufsicht über Abschlussprüfer in Form nur einer zuständigen Behörde ...