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Lohnsteuer | Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten/den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs
Nach dem kann auch ein Rettungsassistent nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben (Anschluss an , BStBl 2012 II S. 36, und VI R 55/10, BStBl 2012 II S. 38; gegen NWB BAAAB-69757).
Damit hat der BFH seine geänderte Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH VI R 36/10 und VI R 55/10) bestätigt. Mit vorgenanntem Urteil vom 14. 9. 2005 hatte das Gericht noch entschieden, dass ein Rettungsassistent, der von seinem Arbeitgeber in ständigem Wechsel an insgesamt fünf verschiedenen Rettungsstationen beschäftigt wird, mehrere regelmäßige Arbeitsstätten innehat und deshalb für Bereitschaftszeiten an solchen Stationen keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen ka...