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Referentenentwurf zum JStG 2013
1. Gesetzgebungsverfahren
Das BMF hat am einen Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 veröffentlicht. Mit einem Kabinettsbeschluss, der das Jahressteuergesetz 2013 auf den parlamentarischen Weg bringt, ist am 25. 4. 2012 zu rechnen. Mit dem Gesetzgebungsvorhaben soll das Steuerrecht an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union angepasst werden. Weitere Maßnahmen würden Empfehlungen des Bundesrechnungshofs aufgreifen, die der Sicherung des Steueraufkommens oder der Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren dienen.
Im Laufe der parlamentarischen Beratungen werden sicherlich zahlreiche Veränderungen im Vergleich zu dem vorliegenden Referentenentwurf aufgenommen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt daher mit Spannung abzuwarten.
2. Überblick über die geplanten wesentlichen ertragsteuerlichen Gesetzesänderungen
2.1 Neufassung des § 3 Nr. 5 EStG und weitere Anpassungen bei Wehrdienst/freiwilligem Dienst
§ 3 Nr. 5 EStG wird durch das JStG 2013 als Folge des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (BGBl 2011 I S. 678), wodurch die Wehrpflicht ab dem ausgesetzt und durch den freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer von bis zu 23 Monaten ersetzt ...