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IWB Nr. 7 vom Seite 242

Anteilsverkauf an indischer Vodafone Gesellschaft in Indien nicht steuerpflichtig

Indisches Gericht entscheidet über Vodafone Fall

Mathias Müller

Das höchste Finanzgericht Indiens, der Supreme Court of India, entscheidet zugunsten des Steuerpflichtigen Vodafone in Sachen Veräußerungsgewinnbesteuerung. Eine Gesetzesänderung ist aufgrund der Entscheidung für zukünftige Sachverhalte wahrscheinlich. Für anstehende Reorganisationen in Indien sollte geprüft werden, inwieweit diese vorgezogen werden können, um die derzeitige alte Gesetzeslage zu nutzen.

I. Keine Besteuerung von im Ausland verwirklichten Veräußerungen

[i]Vodafone – Indien: Lang ersehnte Entscheidung liegt nun vorAuf die Frage, inwieweit im Ausland verwirklichte Sachverhalte in Indien besteuert werden können, hat das höchste indische Gericht für Steuerfragen vor kurzem eine Antwort gegeben. Im konkreten Fall ist der auch in Deutschland operierende Mobiltelefonanbieter Vodafone betroffen, der seine indische Tochtergesellschaft im Jahr 2007 von einer Zwischengesellschaft der in Hongkong bzw. in den Niederlanden ansässigen Hutchison Gruppe erworben hat.

Entsprechend allgemein zugänglichen Informationen hat die Hutchison Gruppe dabei die Anteile an der indischen Gesellschaft über mehrere ausländische Zwischengesellschaften gehalten und veräußerte später die Anteile an einer dieser Zwischengesellschaft...