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Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius
Neuerungen im DBA Mauritius
Die Modernisierung der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen der OECD ist weiterhin ein Schwerpunkt des BMF. Mit Mauritius wurde nunmehr ein aus dem Jahr 1978 datierendes DBA (BStBl 1980 I S. 667) überarbeitet. Das bisherige DBA wurde der gewachsenen wirtschaftlichen Bedeutung von Mauritius nicht mehr gerecht. Mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von ungefähr 6 % während der letzten drei Jahrzehnte hat sich der allgemeine Lebensstandard der Bevölkerung von Mauritius bedeutend verbessert (Länderstrategiepapier und Richtprogramm der EU für den Zeitraum 2008 - 2013). Mit Inkrafttreten des neuen Abkommens wird das bisherige DBA automatisch außer Kraft treten.
I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau
[i]Anwendung voraussichtlich ab 1. 1. 2013Das neue Abkommen mit Mauritius wurde am unterzeichnet und wird frühestens nach seinem In-Kraft-Treten ab dem anzuwenden sein. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen; das alte Abkommen wird mit In-Kraft-Treten des neuen Abkommens automatisch außer Kraft treten.
Dem OECD-Musterabkommen 2005 folgend, regeln die Art. 1 - 5 DBA Mauritius den Geltungsbereich des Vertragswerks sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen. Die Art. 6 - 22 DBA Mauritius weisen dem Quellen- bzw. Belegenheits...