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Prüfung der Berufsmäßigkeit von kurzfristigen Beschäftigungen
Versicherungsrechtliche Beurteilung diverser gesetzlich geregelter Freiwilligendienste
Insbesondere zur Überbrückung von Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie zur Bewältigung von Auftragsspitzen wird in der Arbeitswelt gern auf befristete Beschäftigungen zurückgegriffen. Das ist finanziell besonders dann interessant, wenn die betroffenen Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich als kurzfristig Beschäftigte i. S. von § 8 SGB IV abgerechnet werden können; in dem Fall zahlen nämlich weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. In diesem Zusammenhang wird jedoch oftmals auf die Prüfung der Berufsmäßigkeit der Beschäftigung nicht genug geachtet. Bei Betriebsprüfungen kommt es dann regelmäßig zu Nachzahlungen. Aktuell [i]Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbandes vom 23./24. 11. 2011 NWB QAAAE-02933 haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sich erneut mit der Prüfung der Berufsmäßigkeit von Beschäftigungen, die vor oder während des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), eines Jugendfreiwilligendienstes (JFD) oder des freiwilligen Wehrdienstes ausgeübt werden, befasst und dabei ihre bisherige Rechtsauffassung zum Teil aufgegeben. Ebenfalls neu geordnet in diesem Zusammenhang wurde die Frage, ob und ggf. inwieweit das Ableisten eines solchen Dienstes sich als Verlängerungstatbestand bei de...