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Polen; | nicht ausgezahlte Dividende als eine unentgeltliche Leistung
Das Oberste Gericht hat in seinem Urt. v. entschieden, dass eine durch den Gesellschafterbeschluss beschlossene, aber nicht ausgezahlte Dividende für die Gesellschaft als eine unentgeltliche Leistung i. S. d. EStG gilt und demnach einkommensteuerpflichtig ist, auch wenn die Dividende nachträglich den Gesellschaftern mit den gesetzlichen Verzugszinsen ausgezahlt worden ist.