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Außensteuerrecht; | kein Schachtelprivileg für Dublin-Docks- Gesellschaft
(1) Die Beteiligung an einer irischen (Dublin-Docks-)Kapitalanlagegesellschaft ist regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich (, BStBl 2001 II, 222 u. I R 117/97, BFH/NV 2000, 824; FG Ba-Wü. v. - 6 K 490/97, EFG 2001, 1350 gegen Nichtanwendungserlass BStBl 2001 I, 243). Bei der Einheitsbewertung des BV ist deshalb die Beteiligung an einer derartigen Gesellschaft anzusetzen und nicht deren Vermögen unmittelbar zu erfassen. (2) Einer inl. Kapitalgesellschaft steht das Schachtelprivileg gem. Art. XXII Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 DBA-Irland für die Beteiligung an einer ”Unlimited Company having a Share Capital” auch bei der Einheitsbewertung nicht zu. (3) Vertrauensschutz ist nicht zu gewähren, obwohl die Steuerverwaltung in zahlreichen Einzelfällen die Auffassung vertreten hat, eine irische ”Unlimited ...” sei Kapitalges...