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Steuerrecht | Erstattungszinsen sind bei Kapitalgesellschaft steuerpflichtig
Zinsen im Sinne von § 233a AO auf Erstattungen zur Körperschaftsteuer sind bei einer Kapitalgesellschaft steuerpflichtig. Dies entschied der I. Senat des BFH in einem Beschluss und widersprach damit der Rechtsauffassung des VIII. Senats , der eine Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei natürlichen Personen jüngst verneint hat.
[i]§ 10 Nr. 2 KStG gilt nicht für ErstattungszinsenNach dem I. Senat ist nur die Körperschaftsteuererstattung selbst von der Steuerpflicht ausgenommen; dies ergibt sich aus § 10 Nr. 2 KStG. Für sonstige Betriebseinnahmen, die mit der Körperschaftsteuer im Zusammenhang stehen, gilt § 10 Nr. 2 KStG aber nicht – weder für Erstattungszinsen noch für Schadensersatzforderungen einer GmbH gegen ihren Steuerberater wegen überhöhter Körperschaftsteuerfestsetzungen .
[i]GmbH hat keine PrivatsphäreEs bleibt insoweit bei dem Grundsatz, dass alle Betriebsvermögensmehrung...