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FG Niedersachsen 29.03.2011 12 K 345/10, BBK 7/2012 S. 308

Entfernungspauschale | Nachweis der verkehrsgünstigsten Strecke

Nutzt ein Arbeitnehmer das Auto für Fahrten zur Arbeitsstätte, kann er 0,30 € pro Entfernungskilometer als Werbungskosten ansetzen . Alternativ kann der Arbeitgeber diesen Betrag dem Arbeitnehmer erstatten, was einerseits pauschale Lohnsteuer und andererseits Sozialversicherungsfreiheit auslöst . Grundlage für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Fahrstrecke zur Arbeit, solange keine andere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.

Der BFH hat in zwei Urteilen die Kriterien für die verkehrsgünstigste und kürzeste Strecke voneinander abgegrenzt . Er hat insbesondere festgestellt, dass

  1. [i]Zeitersparniseine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten keine Voraussetzung für den Ansatz der verkehrsgünstigsten Strecke ist ,

  2. [i]Verkürzung der Fahrtzeit alleine die Verkürzung...