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Aktienrecht wird geändert
[i]Wandelanleihe – Umtauschrecht zugunsten der GesellschaftNach Auffassung der Bundesregierung bedarf das geltende Aktienrecht einer „punktuellen Weiterentwicklung”. Sie schlägt deshalb vor, bei einer Wandelanleihe (der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln) auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck ein bedingtes Kapital zu schaffen.
[i]Kernkapital – Ausgabe stimmrechtsloser VorzugsaktienWie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/8989) weiter hervorgeht, sollen Unternehmen Kernkapital in Zukunft auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bilden können.
[i]Inhaberaktien – Ausschluss des Einzelverbriefungsanspruchs und Hinterlegung der SammelurkundeEin Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien solle auch bei nichtbörsennotierten Gesellschaften bestehen bleiben. Allerdings werde die Ausgabe von Inhaberaktien an den Ausschluss des Einzelverbriefungsanspruchs geknüpft und Hinterlegung der Sammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank oder einem vergleichbaren ausländischen Verwahrer zur Pflicht gemacht.