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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Beruht die Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der Masse, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. (2) Im Verhältnis zwischen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren ist die im Festsetzungsverfahren vorgenommene Steuerfestsetzung für das Erhebungsverfahren vorgreiflich. Dies gilt auch für die Frage, ob Berichtigungen nach § 15a UStG zulasten oder zugunsten der Masse in einem an den Insolvenzverwalter gerichteten Steuerbescheid zu berücksichtigen sind.
Die insolvente GmbH hatte im Jahr 2000 aus dem Erwerb eines Erbbaurechts an einem Grundstück Vorsteuern geltend gemacht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfah...