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Umsatzsteuer | Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine von einem Reiseunternehmer angebotene Kreuzfahrtschiffsreise einschließlich des Bustransfers des Reisenden zum Abfahrtshafen ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 UStG eine einheitliche Reiseleistung. (2) Wird der Bustransfer im Gemeinschaftsgebiet bewirkt und wird die Kreuzfahrtschiffsreise im Drittlandsgebiet erbracht, unterliegt (nur) der Bustransfer der Margenbesteuerung nach § 25 UStG. (3) Der Abzug von Vorsteuerbeträgen hinsichtlich des Bustransfers ist ausgeschlossen.
Die Entscheidung ist von den Besonderheiten der Margenbesteuerung nach § 25 UStG geprägt. Die Klägerin führte Kreuzfahrten in Drittlandsgebieten durch und charterte dafür Schiffe. Mit den Umsätzen war sie grds. steuerfrei. Streitpunkt ...