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IWB 11/2002

China; | Zusammenarbeit auf den Gebieten Wirtschaft, Industrie und Technik

Am hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zu dem Abkommen v. zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, Industrie und Technik beschlossen. Das Abkommen ist am in Kraft getreten und im BGBl 2002 II S. 1022 ff. veröffentlicht.

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