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Österreich; | vortragsfähige deutsche Betriebsstättenverluste nach Umgründung
Wird die 100%ige deutsche Tochter-GmbH einer österreichischen AG verschmelzend auf die österreichische AG umgewandelt und können nach österreichischem Recht die von der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen AG vorgetragen werden, dann steht angesichts der Rspr. des VwGH (VwGH v. 25. 9. 2001 - 99/14/0217) das DBA-Deutschland der Geltendmachung dieses Verlustvortrages nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings einerseits, dass es sich bei den vorzutragenden Verlusten um solche handelt, die sich in Anwendung des österreichischen Steuerrechts ergeben, und andererseits, dass es nicht zu einer Verlustdoppelverwertung kommt (EAS 1992 v. 4. 2. 2002).