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Niederlande; | Abkommen mit Deutschland über den Schutz von Verschlusssachen
Im BGBl 2002 II S. 958 ff. ist die Bekanntmachung v. des am in Kraft getretenen deutsch-niederländischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen abgedruckt. Es soll den Schutz insbes. derjenigen Verschlusssachen sicherstellen, die zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten ausgetauscht oder die von deutschen oder niederländischen Industrieunternehmen und Einrichtungen im Rahmen von Regierungsaufträgen übermittelt werden.