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Aufklärungspflichten der beratenden Banken
BGH beendet Diskussionen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei Urteilen vom - XI ZR 182/10 NWB KAAAD-95963 und XI ZR 178/10 NWB AAAAD-95962 eine lang anhaltende Diskussion um die Aufklärungspflichten eines Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lehmann-Zertifikaten beendet.
I. Vorbemerkung
Mit der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehmann Brothers Holding Inc. am (vgl. Handelsblatt vom ) realisierte sich für viele Käufer von Lehmann-Zertifikaten schlagartig das Emittentenrisiko. Die Käufer erlitten Kapitalverluste und sahen das beratende Kreditinstitut rechtlich dafür in der Verantwortung. Weil der eine oder andere Kleinanleger, der nicht primär in Wertpapierprodukte investiert, Lehmann-Zertifikate erworben hatte, war schnell von Falschberatung die Rede. Die juristische Diskussion fand teilweise eine beachtliche mediale Öffentlichkeit.
Der BGH hat mit zwei Grundsatzurteilen die Schadensersatzansprüche der Kläger mangels Pflichtverletzungen des Kreditinstituts abgewiesen, § 280 Abs. 1 BGB. Im Hinblick auf seine Rechtsprechung zur Offenlegung verdeckter Innenprovisionen bzw. zur Aufklärung über Rückvergütungen (vgl. z. B. NWB UAAAD-33100;