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Fremdfinanzierte Renten- und Lebensversicherungen
Tendenziell unattraktive Steuerregeln
Die Renten- und Lebensversicherung gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag war jahrelang ein beliebtes Steuersparmodell und eine lohnende Alternative zu herkömmlichen Altersvorsorgeprodukten. Durch die Einführung der Steuerstundungsmodelle Ende 2005 und dann auch noch der Abgeltungsteuer in 2009 sind diese Kombi-Renten unattraktiv geworden. Denn die ehemalige Grundidee, über vorgezogene Steuerersparnisse einen Großteil der Eigenleistung aufzubringen, funktioniert nicht mehr und die einkalkulierten Renditen wurden oftmals nicht erzielt. Der Beitrag erläutert die Funktion dieser Modelle und zeigt die Steuerrechtslage auf. Diese basiert auf einer aktuellen Verfügung der Finanzverwaltung, wie die einzelnen Marktangebote eingestuft werden.
I. Das Grundprinzip der Kombi-Rente
1. Funktion des Gesamtmodells
Die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen für den Ruhestand schon lange nicht mehr aus, zumal sie auch noch zunehmend der vollen Besteuerung unterliegen. Private Vorsorge ist daher unbedingt erforderlich. Neben der staatlich geförderten freiwilligen privaten Altersvorsorge über Riester- und Rürup-Policen, der herkömmlichen ...