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Arbeits- und Sozialrecht; | österreichisch-deutsches Abkommen über Arbeitslosenversicherung
In der Rs. C-277/99 hat der wie folgt entschieden: (1) Die vom Gerichtshof im Urt. v. in der Rs. C-227/89 (Rönfeldt) aufgestellten Grundsätze, wonach die Vorschriften der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates v. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, unangewendet bleiben können und auf den einem Mitgliedstaat angehörenden Arbeitnehmer weiterhin ein bilaterales Abkommen angewandt werden kann, an dessen Stelle diese VO eigentlich getreten ist, gelten auch dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer von der Freizügigkeit noch vor Inkrafttreten dieser VO und vor dem Wirksamwerden des Vertrages in seinem Heimatmitgliedstaat Gebrauch gemacht hat. (2) Die Situation des einem Mitgli...