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EuGH 12.03.2002 Rs. C-168/00, IWB 9/2002

Allgemeines; | Ersatz des immateriellen Schadens bei Pauschalreisen

Der EuGH hat in der Rs. C-168/00 mit Urt. v. wie folgt erkannt: Art. 5 der RL 90/314/EWG v. über Pauschalreisen ist dahin auszulegen, dass er dem Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens verleiht, der auf der Nichterfüllung oder einer mangelhaften Erfüllung der eine Pauschalreise ausmachenden Leistungen beruht.

[vW]