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Deutsche Alternative zur britischen LLP
[i]Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung In Zukunft soll es eine deutsche Alternative zur britischen LLP geben. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu schaffen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt. Die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen (z. B. „mbB”), der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Die neue Gesellschaftsform passt besser zum teamorientierten Arbeitsstil großer Kanzleien. Bei größeren Kanzleien gab es bisher einen Trend zur britischen LLP, da deutsches Gesellschaftsrecht für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bot. Mandanten sollen zukünftig durch eine Haftpflichtversicherung geschützt werden, wenn die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird. Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Par...