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BMF 24.01.2002 IV A 2 - S 1910 - 24/02, IWB 9/2002

Körperschaftsteuer; | Vergütung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags

Das - mitgeteilt, dass eine Vergütung der Körperschaftsteuererhöhungsbeträge bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 52 KStG a. F. (der durch das Steuersenkungsgesetz entfallen ist) für alle Ausschüttungen zulässig ist, für die der Vierte Teil des KStG nach § 34 Abs. 9 KStG i. d. F. des UntStFG letztmals anzuwenden ist.

[vW]