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BFH  - I R 1/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 14 Nr 4 Satz 1, AktG § 291 Abs 1, BeurkG § 44a Abs 2

Rechtsfrage

Ist ein Organschaftsverhältnis auch dann anzuerkennen, wenn der notarielle Gewinnabführungsvertrag für einen Tag weniger als die gesetzliche Mindestlaufzeit (Laufzeit nur bis zum 30.12. anstelle des 31.12. des fünften Kalenderjahrs) beurkundet worden ist und der Notar den Beschluss nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums berichtigt?

Berichtigung; Ergebnisabführungsvertrag; Mindestlaufzeit; Organschaft

Fundstelle(n):
GAAAE-05563

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