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Versandhandel: Verbraucherrechte vom BGH gestärkt
Der BGH hat die Rechte von Verbrauchern beim Widerruf von Kaufverträgen mit dem Versandhandel gestärkt. Die Richter befanden, dass es genügt, wenn ein Kunde einen Vertrag mit einem einfachen Einwurfeinschreiben widerruft. Ein Einschreiben mit Rückantwortschein ist nicht notwendig. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Kunden nur die fristgerechte Absendung des Widerrufs beweisen müssten (vgl. ).