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IWB 5/2002

Österreich; | Berücksichtigung von Auslandsverlusten im Inland

Nach der bisherigen Rspr. und Verwaltungspraxis konnten Verluste aus ausl. Betriebsstätten und aus Beteiligungen an ausl. Personengesellschaften nicht von der österr. Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden, wenn mit dem Staat, in dem sich die Betriebsstätte oder die Personengesellschaft befand, ein DBA mit Befreiungsmethode bestand (die meisten österr. DBA sehen die Befreiungsmethode vor, besonders wichtig die Abkommen mit Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, aber auch allen osteuropäischen Staaten). Der VwGH hat nun am (99/14/217) entschieden, dass die bisherige Auslegung dieser DBA mit Freistellungsmethode unrichtig war. Das bedeutet, dass ab sofort österr. Unternehmen mit ausl. Betriebsstätte oder ausl. Personengesellschaftsbeteiligungen die im Rahmen dieser Auslandsengageme...