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FG Münster 19.01.2012 5 K 105/07 E, NWB 13/2012 S. 1052

Körperschaftsteuer | Anrechnung ausländischer Steuer

Für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens reicht es nach dem nicht aus, wenn lediglich Geschäfts- bzw. Jahresberichte der ausschüttenden Körperschaft vorgelegt werden und die Körperschaftsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz berechnet wird. Nach dem „Meilicke II” NWB YAAAD-61703 (s. Intemann, NWB 39/2011 S. 3268) sind zwar keine Bescheinigungen erforderlich, die die in §§ 44 ff. KStG a. F. geforderten Angaben enthalten. Allerdings muss sich aus den Unterlagen tatsächlich die auf der Dividende lastende Körperschaftsteuer ergeben. Diese kann nicht aus den Geschäftsberichten unter Anwendung des jeweils geltenden Steuersatzes errechnet werden. Denn hieraus...