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BFH 24.02.2012 IX B 146/11, NWB 13/2012 S. 1050

Einkommensteuer | Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1 EStG

Nach dem ist es ernstlich zweifelhaft, ob sich die Beteiligungsgrenze nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 richtet – und damit zurückwirkt – oder ob der Beteiligungsbegriff veranlagungszeitraumbezogen auszulegen ist, indem das Tatbestandsmerkmal „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt” in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem Veranlagungszeitraum jeweils geltenden Beteiligungsgrenze zu bestimmen ist.

Anmerkung:

Der Antragsteller veräußerte seine zum steuerlichen Privatvermögen gehörende Beteiligung an einer AG am und war zu diesem Zeitpunkt nur zu 9,22 % beteiligt, also unterhalb der 1999 eingeführten Wesentlichkeitsgrenz...BStBl 2011 II S. 86BStBl 2005 II S. 436