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NWB Nr. 13 vom Seite 1103

Mitarbeiterprofil auf Kanzlei-Website ist nach dem Ausscheiden zu löschen

[i] LAG Hessen, Urteil vom 24. 1. 2012 - 19 SaGa 1480/11Es ist heute vielfach üblich, dass auf der Homepage einer Kanzlei Fotos, Lebensläufe und Profile der Mitarbeiter eingestellt werden. Diese Nutzung hat eine informative Seite, z. B. zur Biografie, zu individuellen Qualifikationen und Spezialkenntnissen, dient aber auch der Außendarstellung des Teams und hat damit unmittelbar werblichen Charakter.

[i]Umfassender Schutz personenbezogener DatenScheiden Mitarbeiter aus der Kanzlei aus, können sie von ihrem früheren Arbeitgeber verlangen, dass ihre Daten auf dessen Webseiten gelöscht werden. Dies gilt unabhängig von ihrer Stellung. Der Anspruch auf Löschung gilt auch nicht nur für funktionsbezogene Angaben (wie Tätigkeitsschwerpunkt, Aufgabenbereich und persönliche Angaben), sondern für alle personenbezogenen Daten – einschließlich Fotos und Beiträgen oder Profilen im Kanzleiblog.

[i]Weitere Nutzung verletzt das Persönlichkeitsrecht des früheren MitarbeitersIn einem jüngst entschiedenen Streitfall hatte die klagende Rechtsanwältin einer Anwaltssozietät usprünglich der Erstellung eines Online-Profils zugestimmt. Dieses Profil der Rechtsanwältin wurde auf der Homepage der Kanzlei eingestellt. Zusätzlich wurden dieses Profil und ein Foto der Anwältin für einen New...