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Track 22-23 | Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Betätigung bei Rentnern und Pensionären
Bei der Frage, ob ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, sind nach der Rechtsprechung des BFH auch die Einkunftsarten einzubeziehen, bei denen keine berufliche Tätigkeit im Vordergrund steht, sondern – wie bei Kapital- und Mieteinnahmen – die bloße Nutzenziehung. Höchstrichterlich noch nicht geklärt ist hingegen, wie sich die Alterseinkünfte von Rentnern und Pensionären auswirken. Dazu ist jetzt ein Verfahren beim BFH anhängig.
Track 22 | BFH-Rechtsprechung zum Mittelpunkt der Betätigung
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann unbegrenzt steuermindernd geltend gemacht werden, wenn dieser Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Nur selten ist diese Voraussetzung jedoch erfüllt.
Sie kennen die beiden Entscheidungen, die der Bundesfinanzhof zum Jahresanfang 2012 veröffentlicht hat. Danach bildet das Arbeitszimmer sowohl bei einem Uni-Professor als auch bei einem Richter nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung. Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Vorlesung in der Universität prägend, für d...