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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 11 | Körperschaftsteuer: Anspruch auf Verfahrensruhe beim Streit um § 8c KStG

Der BFH erwartet von dem beim BVerfG anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit von § 8c KStG, in dem es konkret um die Übertragung von Beteiligungen von nicht mehr als 50 % der Anteile geht, auch Erkenntnisse für die Übertragung von Mehrheitsbeteiligungen. Im Ergebnis besteht daher auch in diesen Fällen – im Gegensatz zur bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung – ein Anspruch auf Ruhen des Verfahrens.

§ 8c KStG auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand – Unter dieser Überschrift hatten wir Sie in unserer August-Ausgabe 2011 über einen Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg an das Bundesverfassungsgericht informiert zur Anwendung der sogenannten Mantelkaufregelung.

Nach Auffassung der FG-Richter verstößt die in § 8c KStG vorgesehene Versagung der Verlustverrechnung im Falle eines Gesellschafterwechsels gegen das objektive Nettoprinzip und gegen das Trennungsprinzip.

Das Normenkontrollersuchen des FG Hamburg betrifft die anteilige Vernichtung des Verlustvortrags nach einer Veräußerung von mehr als 25, aber nicht mehr als 50 % der Anteile. Die Finanzverwaltung hat daher bisher nur Rechtsbehelfe ruhen lassen, mit denen der Wegfall des Verlustabzugs wegen einer...