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Track 05 | Betriebsveräußerung: Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bei Berufsunfähigkeit
Nach § 16 Abs. 4 EStG haben Steuerpflichtige einmal im Leben bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs Anspruch auf einen Freibetrag von bis zu 45.000 €. Voraussetzung ist entweder die Vollendung des 55. Lebensjahres oder eine dauerhafte Berufsunfähigkeit. Die OFD Niedersachsen hat zusammengestellt, wann bei einer Berufsunfähigkeit die Vergünstigung zu gewähren ist.
Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat jüngst dargelegt, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsveräußerung oder einer Betriebsaufgabe eine dauernde Berufsunfähigkeit zu bejahen ist.
Bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs profitieren Steuerpflichtige, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, nach § 16 Abs. 4 EStG von einem Freibetrag von bis zu 45.000 €. Dieser kann einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn 136.000 € übersteigt. In den Genuss des Freibetrags kommen aber nicht nur Steuerbürger, die die Altergrenze überschreiten. Sondern auch alle, die im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe dauernd berufsunfähig sind.
Nach der Verfügung der OFD aus Hannover ist für d...