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BGH 08.02.2012 IV ZR 287/10, NWB 13/2012 S. 1057

Versicherungsvertragsrecht | Einkommensvergleich beim Verweis des Versicherten wegen Berufsunfähigkeit

Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherungsnehmers auf eine neue berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich darf auch der Erhalt von ALG I berücksichtigt werden. Ob als Maßstab der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein Netto- oder Bruttovergleich anzuwenden ist, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls, da die individuellen bisherigen Lebensumstände gesichert sein sollen. Die Berechnungsmethode muss daher die zu vergleichenden Lebenssituationen zutreffend abbilden. Erst im Anschluss ist Platz für die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB und die Anwendung des sog. Günstigkeitsprinzips.