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NWB Nr. 13 vom Beilage Seite 10

Der infizierte Arzt

Paradoxe Wirkung des Solidaritätszuschlags kann Steuerbelastung mindern

Dr. Kerstin Thiele

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 13/2012.

[i]infoCenter „Solidaritätszuschlag” NWB QAAAA-57086Der Solidaritätszuschlag wird prozentual von der Einkommensteuer berechnet. Allerdings wird er nicht von der tariflichen sondern von der um die Anrechnung der Gewerbesteuer geminderten Einkommensteuer erhoben. Für Gewerbesteuerhebesätze von unter 401 % sind dadurch Gewerbetreibende gegenüber Freiberuflern im Vorteil. Der größte Vorteil wird bei einem Hebesatz von 380 % erreicht, bis 401 % baut sich dieser wieder auf 0 € ab. Bei Hebesätzen ab 401 % wird der Gewerbetreibende gegenüber dem Freiberufler benachteiligt. In Gemeinden mit einem Hebesatz von unter 401 % ist die gewerbliche Infizierung einer freiberuflichen Tätigkeit daher ein echtes Steuersparmodell.

I. Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

1. Berechnung der Gewerbesteuer

[i]Weitgehende Neutralisierung der GewerbesteuerbelastungGewerblich tätige Einzelunternehmer und Personenhandelsgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG, die zusätzlich zur Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auch der Gewerbesteuer unterliegen. Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz...