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Abgabenordnung; | BA-Abzug bei Benennung von im EG-Raum ansässigen Zahlungsempfängern
Benennt der Stpfl. die Personen, die für eine zwischengeschaltete Domizilgesellschaft aufgetreten sind und die vom Stpfl. ausgestellte Schecks eingelöst haben, mit Namen und Anschrift im Raum der Europäischen Gemeinschaft, ist eine (teilweise) Kürzung der BA ermessensfehlerhaft (, rkr., EFG 2001, 1255). •Hinweis: Das FG hat der Klage stattgegeben, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür erkennbar waren, dass die Zahlungen zumindest teilweise in den Geltungsbereich des EStG zurückgeflossen sind, so dass auch keine Gefahr bestand, dass die Empfänger geltend gemachter BA die Einnahmen bei sich nicht steuererhöhend erfassen. Wesentlich war, dass die Klin. diejenigen Personen benannt hat, die die Schecks eingelöst haben. Da die Scheckeinlöser bekannt waren, hätte da...