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Umsatzsteuer; | Projektierung einer Ferienanlage im Ausland
Zielt eine Vereinbarung, wonach ein Unternehmer die umfassende (nicht nur bauliche) Planung einer Ferienanlage im Ausland übernehmen soll, erkennbar in erster Linie darauf ab, diesem Unternehmer die spätere Tätigkeit als Generalübernehmer zu ermöglichen, so handelt es sich um einen im Inland nicht steuerbaren Grundstücksumsatz (, EFG 2001, 1247). •Hinweis: Nach § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG wird eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Abweichend hiervon wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die in § 3a Abs. 2 Nr. 1a—c UStG bezeichneten Grundstücksleistungen sind nur Beispiele (kein abschließender Katalog). Die sonstige Leistung muss in engem Zusammenhang mit dem...