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Nachehelicher Unterhalt nach der Entscheidung des
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-04442 Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung vom - 1 BvR 918/10 NWB FAAAD-61676 die Verfassungswidrigkeit der vom BGH über viele Jahre angewandten Rechtsprechung von den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen und der daraus abgeleiteten Dreiteilungslehre festgestellt. In der Praxis herrschte große Unsicherheit über die Behandlung einschlägiger Fälle. Mit seiner Entscheidung vom - XII ZR 151/09 NWB CAAAD-99881 hat der BGH wesentliche Eckpunkte für die rechtliche Bewertung von Unterhaltsverfahren zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 12/2012 S. 1004.
Rückkehr zum Dreiklang des Unterhaltsrechts
[i]BGH: Rechtskraft der Ehescheidung als Stichtag für die BewertungDer BGH ist wieder zur früher üblichen sauberen Trennung zwischen Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit zurückgekehrt. Nach der Entscheidung des BGH bestimmen alle bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetretenen Veränderungen die ehelichen Lebensverhältnisse der beiden Ehegatten. Veränderungen, die sich erst nach diesem Stichtag ergeben, sind dagegen für den Bedarf ohne Bedeutung, haben aber Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Für den Bedarf sind sie aber relevant, wenn diese Veränderungen noch ein...