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OLG Celle 28.10.2011 13 W 98/11, NWB 12/2012 S. 966

Insolvenzrecht | Schadensersatzpflicht bei Kontotreuhand für insolventen Schuldner

Wird ein Konto im eigenen Namen eröffnet und uneigennützig einem insolventen Angehörigen zur Verfügung gestellt, um diesem die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, rechtfertigt eine solche Mitwirkung an dessen Vollstreckungsvereitelung die persönliche Inanspruchnahme des Kontoinhabers als fremdnütziger Treuhänder auch dann, wenn das Konto inzwischen aufgelöst und vorhandenes Guthaben zugunsten des Schuldner ausgekehrt worden ist. Dieser Schadensersatzanspruch ist vom Insolvenzverwalter nach § 82 InsO geltend zu machen.