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Einkommensteuer | Zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Nach dem verstößt die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist, nicht gegen das Grundgesetz.
Bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf – ohne weitere Voraussetzungen – auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen (§ 32 Abs. 6 Satz 6 zweiter Halbsatz EStG). Dies – so der Kläger – stelle einen verfassungswidrigen Eingriff in die Rechtsposition des benachteiligten Elternteils dar, für die es keine sachliche Rechtfertigung gebe. Dieser Auffassung hat sich der BFH nicht angeschlossen. Der Gesetzgeber dürfe vielmehr typisierend davon ausgehen, dass das Kind in dem ...