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Zweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
[i]BMF, Schreiben vom 8. 12. 2011, BStBl 2011 I S. 1279Die Finanzverwaltung hat mit (BStBl 2011 I S. 1279) zu den Zweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG ausführlich Stellung genommen. § 6 Abs. 5 EStG wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts vom (BGBl 2001 I S. 3858) eingeführt und regelt, in welchen Fällen eine steuerneutrale Überführung oder Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwingend vorgeschrieben ist. [i]Wißborn, NWB 22/2011 S. 1859; Brandenberg, NWB 34/2010 S. 2699; Siegmund/Umgemach, NWB 28/2010 S. 2206Die Vorschrift ersetzt den durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom (BGBl 1999 I S. 402) aufgehobenen sog. Mitunternehmererlass vom (BStBl 1977 I S. 8). In der Zeit zwischen der Aufhebung des Mitunternehmererlasses und der Einführung von § 6 Abs. 5 EStG war – in den Jahren 1999 und 2000 – in allen Überführungs- und Übertragungsfällen grds. eine Aufdeckung der stillen Reserven vorzunehmen. Mit der bereits seit 2001 [i]Wollny, Unternehmens- und Praxisübertragungen, NWB Verlag Herne, 7. Aufl. März 2012, ISBN: 978-3-482-42457-1in § 6 Abs. 5 EStG gesetzlich legitimierten Buchwertfortführung hat der Gesetzgeber jedoch bewusst nicht alle, sondern lediglich bestimmte Überführungs- und Übertragungsvorgänge begünstigt. § 6 Abs. 5 EStG stellt somit nicht eine Generalklausel zur Buchwertfortführung dar, weil insbesondere die Übertragung von ...