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Steuerrecht; | Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
In der Rs. C-409/98 hat der EuGH am wie folgt entschieden: (1) Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber gegen Zahlung eines Geldbetrags seitens des Vermieters einen Mietvertrag über dieses Grundstück mit dem Vermieter abschließt und/oder ein Mietangebot des Vermieters annimmt, erbringt keine Dienstleistung i. S. des Art. 13 Teil B Buchst. b der 6. MwSt-Richtlinie. (2) Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber in einer Optionsvereinbarung derart, wie sie dem Ausgangsverfahren zugrunde liegt, gegen Zahlung eines Betrags seitens des Vermieters, der als Sicherheit für die Verpflichtungen aus der Optionsvereinbarung in einem Sonderkonto verbleibt, eine Option auf die Anmietung dieses Grundstücks übernimmt, und die später diese Option g...