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NWB-EV Nr. 6 vom

Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Der für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ermittelnde Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach § 160 Abs. 1 BewG den Wert des Wirtschaftsteils, der Betriebswohnungen und des Wohnteils. Die Bewertung wird jeweils getrennt durchgeführt. Die Summe der Werte für den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil ergibt gem. § 168 Abs. 1 BewG den Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Die Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen nach damaliger Rechtslage wurde bereits umfassend dargestellt und Regelungslücken aufgezeigt (s. Krause/Grootens, Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen eines Land- und Forstwirtschaft-Betriebs, NWB-EV 5/2010 S. 180 und 6/2010 S. 203). Im Rahmen der Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 (ErbStR 2011) und der entsprechenden Hinweise (ErbStH 2011) vom sind diese Lücken teilweise geschlossen und ergänzende Regelungen zur Bewertung von Wohnteil und Betriebswohnungen aufgenommen worden. Das nachfolgende Praxisbeispiel beleuchtet die Neuerungen. Grundlage ist der Beitrag in der NWB-EV 6/2012 von Krause (vgl. NWB-EV 6/2012 S. 198)