Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeits- und Sozialrecht; | Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
Nach § 304 Abs. 1 SGB III (Arbeitsförderung), verkündet als Art. 1 AFRG v. (BGBl I, 594), prüfen die Arbeits- und Hauptzollämter, ob (1) Sozialleistungen nach dem SGB III zu Unrecht bezogen werden oder wurden, (2) ausländische Arbeitnehmer mit einer erforderlichen Genehmigung und nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden oder wurden, (3) die Angaben des Arbeitgebers, die für die Leistungen erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden. Die Arbeits- und Hauptzollämter werden hierbei u. a. von den Finanzämtern unterstützt (§ 304 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Nach § 308 Abs. 1 SGB III sind die in § 304 genannten Behörden — also auch die Finanzämter — berechtigt, die für Prüfungen erforderlichen Daten einschließlich personenbezogener Daten und die Ergebnisse der Prüfung einander zu übermitteln. Diese am in Kraft...