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Frankreich; | Verwaltungsvereinbarung bezüglich grenzüberschreitender Tätigkeit
Lt. Bek. v. ist die deutsch-französische Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei mit einer Erwerbstätigkeit verbundenen Sozialleistungen sowie auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Leiharbeit am in Kraft getreten. Die Verwaltungsvereinbarung und die dazugehörige Anlage sind im BGBl II S. 721 ff. veröffentlicht.