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FG Köln 22.03.2001 7 K 1709/99, IWB 21/2001

Lohnsteuer; | Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i. V. mit dem Auslandstätigkeitserlass

(1) Eine vom Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber erteilte Freistellungsbescheinigung gem. Ziff. VI, 1 des Auslandstätigkeitserlasses stellt keinen Grundlagenbescheid dar und hat keine Bindungswirkung für das Wohnsitz-FA des Arbeitnehmers. (2) Der Begriff des inländischen Arbeitgebers i. S. des Auslandstätigkeitserlasses bestimmt sich nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen. (3) Ein Steuererlass aus volkswirtschaftlichen Gründen gem. § 34c Abs. 5 EStG i. V. mit dem Auslandstätigkeitserlass setzt keine Besteuerung im Tätigkeitsstaat voraus. (4) Volkswirtschaftliche Gründe i. S. des § 34c Abs. 5 EStG stellen sowohl die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportwirtschaft als auch die Steigerung der Bereitschaft der Arbeitnehmer zu einem Auslandseinsatz dar. (5) Ein Steuererlass gem. § 34c Abs. 5 EStG i...