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Ecuador; | Umschuldungsabkommen
Am wurde in Berlin das siebte Umschuldungsabkommen zwischen Ecuador und Deutschland unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Rückzahlungsbedingungen von rd. 63 Mio DM (davon rd. 38 Mio DM aus bundesverbürgten Handelsforderungen und rd. 25 Mio DM aus Krediten der Entwicklungshilfe). Dieses Abkommen basiert auf einer multilateralen Vereinbarung des Pariser Clubs v. , dessen Grundlage das ecuadorianische Wirtschaftsreformprogramm und die Bereitschaftskreditvereinbarung des IWF v. sind. Mit dem bilateralen Abkommen wird die multilaterale Vereinbarung des Pariser Clubs umgesetzt. Es wird dadurch Ecuador ermöglicht, Rückstände und laufende Fälligkeiten über einen Zeitraum von 18 Jahren bei 3 Freijahren (bei Handelsforderungen) bzw. über 20 Jahre bei 10 Freijahren (bei Forderungen aus finanzielle...