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Schweiz; | deutsch-schweizerischer Polizeivertrag
Mit Gesetz v. hat die deutsche Bundesregierung den Verträgen v. und mit der Schweiz über grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (deutsch-schweizerischer Polizeivertrag), Auslieferung und Rechtshilfe sowie dem Abkommen v. über Durchgangsrechte zugestimmt (BGBl 2000 II S. 946 ff.).