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Einkommensteuer; | keine Umzugskostenpauschale für EU- Staatsangehörige bei Aufgabe einer doppelten Haushaltsführung
Gibt ein EU-Staatsangehöriger eine in Deutschland bestehende doppelte Haushaltsführung auf und zieht er zurück in die im EU-Ausland befindliche Ferienwohnung, so sind die Umzugskostenpauschalen nach dem BUKG und nach der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) bei der Bemessung der anschließenden ausl. Einkünfte nicht als WK zu berücksichtigen (, rkr., EFG 2001, 561). •Hinweis: Die Rechtsfrage des Streitfalls ist eingebettet in die Frage, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG (i. V. mit § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG) erfüllt sind, nämlich dass die Einkünfte der Ehegatten im Kj zu mindestens 90 v. H. der deutschen ESt unterliegen oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 24 000 DM im Kj betragen. Die in den Monaten November und Dezember im Streitjahr bezogenen italienischen E...