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BFH 20.06.2001 VI R 105/99, IWB 19/2001

Einkommensteuer; | Besteuerung von nicht handelbaren Aktienoptionen

Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder einem Dritten im Hinblick auf das Dienstverhältnis ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht eingeräumt, fließt ein geldwerter Vorteil weder bei der Einräumung noch zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübbarkeit zu, sondern erst bei verbilligtem Aktienbezug nach Optionsausübung (, Anschluss an u. I R 119/98 (BFH/NV 2001, 965 u. 968 = IWB KN-Nr. 118 und 119/2001). •Hinweis: Der VI. Senat des BFH hat sich nun nochmals (vgl. Beschl. v. - VI B 116/99, BStBl 1999 II, 684) für die sog. Endbesteuerung ausgesprochen und damit die Rechtsauffassung des I. Senats bestätigt. Die neue Entscheidung des VI. Senats enthält allerdings noch zwei zusätzliche Aspekte. Während die Urt. v. noch offen lassen, ob ggf. auch eine Beste...