Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer; | Zweifel an der Europarechtskonformität von § 8a KStG
(1) Für die nach § 8a KStG hinzuzurechnenden Beträge ist die Ausschüttungsbelastung herzustellen. (2) Es bestehen ernstlich Zweifel daran, dass § 8a KStG a. F. mit Art. 43 EGV vereinbar ist (, rkr., EFG 2001, 527). •Hinweis: Das FG Berlin schließt sich nun auch — in einem AdV-Verfahren — der Auffassung des FG Münster an, dass § 8a KStG nicht mit der EG-rechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG-Vertrag) im Einklang steht. Das FG Münster hat die Frage der Vereinbarkeit dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschl. v. - 9 K 1193/00 K, F, EFG 2001, 1273; Az. des EuGH: Rs. C-324/00). Ergänzend zu den Gründen des Beschl. des FG Münster führt das FG Berlin aus, dass der Umstand, dass der ausl. Anteilseigner ggf. mit den Zinseinnahmen im Sitzstaat einer geringeren Steuerbelastung unterliegt als inl. Anteilseigner...