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Einkommensteuer; | Kindergeld während Auslandsaufenthalt eines ausländischen Kindes
Ein türkisch stämmiges Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, behält im Regelfall auch während einer im Ausland durchgeführten Ausbildung seinen Wohnsitz bei den Eltern im Inland. Dies gilt umso mehr, wenn der Ausbildungsstaat nicht mit dem Heimatstaat identisch ist. Aus der Art der Ausbildung (im Streitfall zum Hodscha) allein kann ein fehlender Rückkehrwille nicht geschlossen werden (Nds. Kl, rkr., EFG 2001, 514). •Hinweis: Nach §§ 62, 63 EStG ist der Anspruch auf Kindergeld u. a. daran geknüpft, dass das Kind einen Wohnsitz im Inland, in der EU oder in einem EWR-Staat hat. Für ausl. Kinder hat der BFH ein Innehaben einer inl. Wohnung verneint, wenn das Kind zum Schulbesuch in das Heimatland seiner Eltern zurückkehrt. Dies soll auch dann gelten, we...BStBl 1994 II, 887